Familienbonus Plus beantragen 2026

Familienbonus Plus beantragen: bis zu 2.000 € pro Kind und Jahr – über den Arbeitgeber (E 30) oder die Arbeitnehmerveranlagung (L 1k).

Kassaklar Redaktion

10/2/20263 min lesen

Wenn für dein Kind Familienbeihilfe bezogen wird, kannst du in Österreich den Familienbonus Plus beantragen – und deine Lohnsteuer um bis zu 2.000 € pro Kind und Jahr senken. Hier erfährst du, wie viel dir zusteht, welche zwei Wege es gibt und welchen Fehler du bei der Arbeitnehmerveranlagung vermeiden musst.

Wie hoch ist der Familienbonus Plus 2026?

Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag. Das heißt: Er wird nicht ausgezahlt, sondern direkt von deiner Steuer abgezogen.

  • Bis zum 18. Geburtstag deines Kindes: 166,68 € pro Monat, das sind 2.000 € pro Jahr und Kind.

  • Ab 18: 58,34 € pro Monat (700 € pro Jahr), solange weiterhin Familienbeihilfe bezogen wird.

Wichtig: Der Familienbonus Plus senkt deine Steuer höchstens auf null. Zahlst du weniger Lohnsteuer, als der Bonus ausmacht, bekommst du nicht die vollen 2.000 €. Für Menschen mit geringem Einkommen gibt es dafür unter bestimmten Voraussetzungen den Kindermehrbetrag von bis zu 700 € pro Kind und Jahr. Er wird in der Arbeitnehmerveranlagung automatisch berücksichtigt, wenn du bestätigst, dass kein Ausschlussgrund vorliegt. (Quelle: BMF, oesterreich.gv.at)

Wer kann den Familienbonus Plus beantragen?

Grundvoraussetzung ist, dass für das Kind österreichische Familienbeihilfe bezogen wird. Der Bonus steht monatlich zu, also ab dem Geburtsmonat deines Kindes. (Quelle: BMF)

Lebt ihr als (Ehe-)Paar zusammen, habt ihr die Wahl: Eine Person beantragt den vollen Betrag, oder ihr teilt ihn 50:50. Das könnt ihr für jedes Kind getrennt entscheiden. Bei getrennten Eltern können sich die Person, die die Familienbeihilfe bezieht, und die Person, die Unterhalt zahlt, den Bonus je zur Hälfte teilen. (Quelle: oesterreich.gv.at)

Familienbonus Plus beantragen: die zwei Wege

Weg 1: Beim Arbeitgeber mit dem Formular E 30
Du gibst das Formular E 30 bei deinem Arbeitgeber ab. Dann wird der Familienbonus Plus schon in der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt, und du zahlst jeden Monat weniger Lohnsteuer. Wechselst du den Job, gibst du das Formular auch beim neuen Arbeitgeber ab. Ändert sich etwas, zum Beispiel weil die Familienbeihilfe wegfällt, meldest du das mit dem Formular E 31. (Quelle: BMF)

Weg 2: In der Arbeitnehmerveranlagung mit der Beilage L 1k
Nach Ende des Jahres beantragst du den Bonus in deiner Arbeitnehmerveranlagung, am einfachsten über FinanzOnline, alternativ auf Papier. Dafür gibt es die Beilage L 1k. Haben sich deine Verhältnisse im Lauf des Jahres geändert, etwa durch Trennung, Heirat, eine Lebensgemeinschaft von mehr als sechs Monaten oder nicht vollständig bezahlten Unterhalt, verwendest du die Beilage L 1k-bF. (Quelle: BMF)

Der häufigste Fehler: den Bonus in der Veranlagung vergessen

Du hast den Familienbonus Plus schon beim Arbeitgeber beantragt und machst trotzdem eine Arbeitnehmerveranlagung? Dann musst du ihn dort noch einmal beantragen. Sonst kann es laut Finanzministerium zu einer ungewollten Nachzahlung kommen. In der Veranlagung kannst du übrigens auch eine andere Aufteilung zwischen den Eltern wählen als beim Arbeitgeber. (Quelle: BMF)

Kann ich den Familienbonus Plus nachträglich beantragen?

Ja. Die Arbeitnehmerveranlagung kannst du grundsätzlich bis zu fünf Jahre rückwirkend machen, 2026 also noch für die Jahre 2021 bis 2025. Hast du den Bonus in einem dieser Jahre nicht genutzt, holst du ihn über die Veranlagung für das jeweilige Jahr nach. (Quelle: vol.at)

So gehst du jetzt vor
  1. Prüfe, ob für dein Kind Familienbeihilfe bezogen wird.

  2. Klärt als Eltern: voller Betrag für eine Person oder 50:50?

  3. Für das laufende Jahr: Formular E 30 beim Arbeitgeber abgeben. Dann sinkt deine Lohnsteuer schon jeden Monat.

  4. Nach Jahresende: den Bonus in der Arbeitnehmerveranlagung (Beilage L 1k) noch einmal beantragen.

  5. Jahre ohne Bonus? Die Arbeitnehmerveranlagung für diese Jahre nachholen.

Fazit
Familienbonus Plus beantragen geht auf zwei Wegen: monatlich über den Arbeitgeber mit dem Formular E 30 oder nach Jahresende in der Arbeitnehmerveranlagung mit der Beilage L 1k. Wer eine Veranlagung macht, beantragt ihn dort immer noch einmal. Die Regeln gelten in ganz Österreich, egal ob du in Wien oder am Land wohnst.

Noch mehr Geld vom Finanzamt zurückholen?
Im Kassaklar-Artikel zur Arbeitnehmerveranlagung findest du die wichtigsten Absetzbeträge auf einen Blick. Unser Schritt-für-Schritt-Guide zur Arbeitnehmerveranlagung erscheint im Jänner 2027.
👉 Zum Artikel: Arbeitnehmerveranlagung 2026

Quellen
BMF – Familienbonus Plus: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerveranlagung/steuertarif-steuerabsetzbetraege/familienbonus-plus.html
oesterreich.gv.at – Familienbonus Plus und Kindermehrbetrag: https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/steuern_und_finanzen/unterstuetzungen_beihilfen_und_foerderungen/sonstige_beihilfen_und_foerderungen/2/Seite.450114
vol.at – Lohnsteuerausgleich 2026: https://www.vol.at/lohnsteuerausgleich-2026-so-holen-sie-sich-geld-zurueck/10006382

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: Oktober 2026 · Autor: Kassaklar Redaktion

info@kassaklar.at

© 2026 Kassaklar. Alle Rechte vorbehalten.

kassaklar Logo: Geld in Österreich, klar erklärt.
kassaklar Logo: Geld in Österreich, klar erklärt.